ÄRZTEHAFTUNG

Ärztliche Behandlungsfehler –

Ihre Rechte stehen im Vordergrund


In Österreich sorgt der Ärztemangel seit Jahren für angespannte Verhältnisse im Gesundheitswesen. Ob in Arztpraxen, bei niedergelassenen Ärzten oder in Krankenhäusern – die Belastung für Mediziner ist enorm.


Zeitmangel sowie überfüllte Terminkalender lassen kaum Raum für ausführliche Untersuchungen und Patienten müssen oft lange auf wichtige Diagnosen warten. Unter diesen herausfordernden Bedingungen können Fehler passieren – denn auch Ärzte sind nur Menschen. Doch für die betroffenen Patienten können solche Fehler allerdings gravierende Folgen haben, die nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihr Vertrauen in die medizinische Versorgung belasten.

Wenn ein ärztlicher Fehler oder Kunstfehler vorliegt, ist es wichtig, Ihr Recht geltend zu machen.

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Rechtliche Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Ein Arzt arbeitet oft unter enormem Druck. Nach einem 40-Stunden-Dienst kann es menschlich nachvollziehbar sein, wenn ein Detail, eine Verletzung übersehen wird oder diagnostische Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Dennoch darf dies nicht zulasten der Patienten gehen.


Die Folgen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ist für die Betroffenen oft gravierend – körperlich, emotional und finanziell. Die Rechtsprechung im Bereich des Arzthaftungsrechts hat sich in den letzten Jahren zugunsten der Patienten entwickelt.

Unabhängige Vertretung durch unsere Kanzlei

Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sollten Patienten besonders auf Unabhängigkeit achten. Es ist nicht immer gewährleistet, dass ein sogenannter „Patientenanwalt“ wirklich im besten Interesse des Anspruchstellers handelt, wenn der Anwalt von der gleichen Institution bezahlt wird wie die Krankenanstalt selbst.


Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten völlig unabhängig:


  • Keine Vertretung von Krankenanstalten: Wir arbeiten nicht im Auftrag von Krankenhäusern oder ähnlichen Institutionen.
  • Keine Zusammenarbeit mit Versicherungen: Auch von Versicherungsgesellschaften, die hinter Krankenhäusern stehen, nehmen wir keine Fälle an.


Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, Sie bedingungslos und ohne Interessenskonflikte zu vertreten. Viele Mandanten schätzen dies und entscheiden sich nach einem Wechsel ihrer Vollmacht bewusst für unsere Kanzlei.

Wir setzen uns für Ihre Patientenrechte ein

Behandlungsfehler sind ein sensibles Thema, bei dem Vertrauen und Expertise entscheidend sind. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit umfassender rechtlicher Beratung und konsequentem Einsatz für Ihre Rechte.


Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir setzen uns mit Engagement und Erfahrung für Ihre Patientenrechte ein.


ÄRZTEHAFTUNG

Immer wieder wird kolportiert, dass in Österreich ein Ärztemangel besteht. Dieser Ärztemangel schlägt sich in zu wenig praktischen Ärzten, niedergelassenen Ärzten aber auch Krankenhausärzten nieder.

Aufgrund der Überlastung haben Ärzte für ihre Patienten fast keine Zeit mehr. Auf komplizierte Untersuchungen warten Patienten relativ lange Zeit.

Die Mischung sämtlicher Faktoren führt dazu, dass Ärzte, die auch nur Menschen sind, auch Fehler machen, weil die Gesamtsituation Ärztefehler begünstigt.


Rechtliche Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Menschlich ist es einem Arzt nicht vorwerfbar, wenn er nach einem Vierzig-Stunden-Dienst irgendetwas übersieht, alle diagnostischen Mittel ausschöpft etc.

Solche Fehler können für den Patienten jedoch sehr schwerwiegende Auswirkungen haben. Die Judikatur zur Arzthaftpflicht hat sich in der Vergangenheit etwas zu Gunsten der Patienten geändert. Wenn dem Arzt eine Fehlleistung unterlaufen ist, rentiert es sich daher auf jeden Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Rechtsanwalt Vogl ist unabhängig von Versicherungen und Krankenanstalten

Allerdings ist bei der Auswahl von Anwälten Vorsicht geboten. Ein Anspruchsteller sollte darauf achten, dass die Rechtsvertretung völlig unabhängig ist.

So wird der Patientenanwalt zum Beispiel von der gleichen Stelle entlohnt, wie die Krankenanstalt. Es drängt sich daher die Frage auf, ob der Patientenanwalt tatsächlich die Bezeichnung Patientenanwalt verdient. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit können und wollen wir uns zu diversen Fällen in der Vergangenheit nicht äußern.


Wir kämpfen für Ihre Patientenrechte

Unsere Anwaltskanzlei nimmt bereits seit Jahrzehnten keine Fälle von Krankenanstalten an. Wir nehmen auch seit Jahrzehnten keine Fälle von Versicherungsgesellschaften (welche hinter den Krankenanstalten stehen) an.

Wir sind daher bei der Geltendmachung von Patientenrechten völlig unabhängig. Die Mandanten danken uns diese Unabhängigkeit auch. Es ist ein Unterschied, ob ein Anwalt auf der Lohnliste von Versicherungen und Krankenanstalten steht, gleichzeitig aber wiederum gegen die Krankenanstalten und die Versicherungen vorgehen soll.


Hilfe bei Ärztepfusch

Viele Patienten merken dies. Viele haben schon einen Vollmachtswechsel von anderen Anwälten vorgenommen und uns beauftragt, da bei uns jedenfalls eine bedingungslose Vertretung frei von Kollisionen gewährleistet ist.