HONORARE
RECHTSANWÄLTE.ATTORNEYS.AVOCATS
Ihr Anwalt für alle Fälle
Ihr Anwalt für alle Fälle
Unsere Entlohnung beruht grundsätzlich auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- tariflich, gesetzlich festgesetztes Honorar
- Stundenhonorar
- Pauschalhonorar
Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen wir größten Wert auf Transparenz. Sie sind jederzeit über Art und Umfang unserer Leistungen informiert. Zwischenabrechnungen können in beliebigen Abständen, jedenfalls zeitnah erstellt werden.
Bei allen Varianten, welche oben beschrieben werden, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.
Über Uns
Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl, akademisch geprüfter Versicherungskaufmann, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger, kann auf mehrjährige Versicherungs- und Bankentätigkeit im In- und Ausland zurückblicken. Er ist in Österreich seit 1989 eingetragener Anwalt. Er leitet in Österreich die Vogl Rechtsanwalt GmbH, welche zu den führenden Anwaltsunternehmen Westösterreichs gehört. In Liechtenstein ist Mag. Dr. Hans-Jörg Vogl seit 2014 eingetragener Anwalt mit Vollberechtigung. Mag. Dr. Vogl gehört keiner Interessensvereinigung an. Er hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung. Mag. Dr. Vogl ist daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die vorgenannten Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat sich Mag. Dr. Vogl im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen die obgenannten Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet. Mag. Dr. Vogl verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters besteht eine enge Kooperation im Unternehmensverbund mit der Vogl Rechtsanwalt GmbH bei der mehr als 10 spezialisierte juristische Mitarbeiter tätig sind. Hierbei kann jederzeit auf den Support dieser Anwaltsfirma zurückgegriffen werden.
HONORAR
Unsere Entlohnung beruht grundsätzlich auf einer schriftlichen Honorarvereinbarung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- tariflich, gesetzlich festgesetztes Honorar
- Stundenhonorar
- Pauschalhonorar
Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen wir größten Wert auf Transparenz. Sie sind jederzeit über Art und Umfang unserer Leistungen informiert. Zwischenabrechnungen können in beliebigen Abständen, jedenfalls zeitnah erstellt werden.
Bei allen Varianten, welche oben beschrieben werden, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.
SPEZIALGEBIETE
VERSICHERUNGSRECHT
Wir sind auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit haben wir weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Der größte Teil der Prozesse endeten für die Anleger äußerst zufriedenstellend. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen, frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht. Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der Klienten abgeführt werden.
BANKENHAFTUNG
Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zu seinem Recht, wenn er zu Gericht schreitet. Jedenfalls ist es uns in der Vergangenheit nur in einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen.
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