STIFTUNGSRECHT

Vermögen sichern, Werte bewahren – Ihre Experten im Stiftungsrecht

Seit der Einführung der Privatstiftung im Jahr 1993 hat sich das Stiftungswesen massiv ausgeweitet. Sowohl für vermögende Privatpersonen als auch für Unternehmer bietet die Privatstiftung heute eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die langfristige Vermögenssicherung und -weitergabe ermöglichen.


Dabei stellen sich im Stiftungswesen in den unterschiedlichsten Bereichen rechtliche Fragen. Das Privatstiftungsrecht und die vom Gesetzgeber gleichzeitig geschaffenen steuerlichen Begleitmaßnahmen bieten insbesondere im steuerlichen Bereich eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis auch genutzt werden sollten. Da das Privatstiftungsrecht dabei nicht nur die Gründung und Organisation, sondern auch die Änderung, Beendigung und Auflösung der Stiftung regelt. Darüber hinaus sind erbrechtliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen oder der Übertragung von Vermögenswerten, von zentraler Bedeutung.

„Eine Stiftung ist mehr als ein Instrument – sie ist ein Vermächtnis für Generationen.“

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Beratung im Privatstiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung im Stiftungsrecht – von der rechtssicheren Errichtung einer Privatstiftung bis zur laufenden Betreuung in rechtlichen und steuerlichen Belangen. Zu unseren Leistungen zählen:


  • Gründung und Satzungsgestaltung – inklusive rechtlicher Prüfung und Optimierung

  • Gestaltung der Stiftungsorgane und Begünstigtenstruktur

  • Beratung bei Änderungen oder Auflösungen der Stiftung

  • Steuerliche Optimierung: von der Stiftungserrichtung über die laufende Besteuerung bis hin zur Besteuerung der Begünstigten

  • Grenzüberschreitende Stiftungsmodelle, insbesondere unter Einbeziehung liechtensteinischer Stiftungen

Internationale Expertise: Liechtenstein als Stiftungsstandort

STIFTUNGSRECHT

Das Stiftungswesen hat mit der Einführung der Privatstiftung (1993) eine massive Ausweitung erfahren. Rechtliche Fragen stellen sich im Stiftungswesen in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Privatstiftungsrecht und die vom Gesetzgeber gleichzeitig geschaffenen steuerlichen Begleitmaßnahmen bieten insbesondere im steuerlichen Bereich eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis auch genutzt werden sollten. Andere rechtliche Fragen betreffen hauptsächlich die Charakteristika und der Anwendungsbereich der Privatstiftung, ihre Gründung und Organisation, die Änderung und Beendigung der Privatstiftung sowie erbrechtliche Problemstellungen.
Aus steuerlicher Sicht stellen sich Fragen bezüglich der Stiftungserrichtung, der laufenden Stiftungsbesteuerung, der steuerlichen Stellung der Begünstigen sowie der grenzüberschreitenden Einsatzmöglichkeiten der Privatstiftung.

In all diesen Fragen ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Die Kanzlei Vogl berät Sie gerne.

Aufgrund der Nähe zum Fürstentum Liechtenstein bieten sich auch liechtensteinische Stiftungen an. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei Vogl über Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen.

Aufgrund unserer geografischen Nähe unseres Standortes in Vorarlberg und unserer engen Zusammenarbeit mit Experten im Fürstentum Liechtenstein beraten wir Sie auch gerne zu den Möglichkeiten, liechtensteinische Stiftungen sinnvoll in Ihre Vermögensstrategie zu integrieren. Unsere Mitarbeiter verfügen über fundierte Kenntnisse des dortigen Stiftungsrechts und helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung.


Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Kanzlei Vogl im Stiftungsrecht – für nachhaltige Vermögensgestaltung, klare Strukturen und rechtliche Sicherheit. Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Umsetzung. Denn in all den Fragen rund um Stiftungen ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Wir beraten Sie gerne.