WETTBEWERBSRECHT

Wettbewerbsrecht – Fairness im wirtschaftlichen Wettbewerb

Das Wettbewerbsrecht bildet das Fundament für einen funktionierenden, fairen und transparenten Markt, denn es regelt den wirtschaftlichen Wettbewerb von selbstständig Tätigen und umfasst sowohl das Kartellrecht als auch das Lauterkeitsrecht, das sich gegen unlauteren Wettbewerb richtet. Es schützt nicht nur die Interessen von Unternehmen, sondern auch die Rechte der Verbraucher. Ziel ist es, einen fairen und ausgewogenen Markt zu schaffen, in dem Unternehmer ihre Freiheiten nutzen können, ohne Missbrauch zu begehen. Denn Unternehmen dürfen ihre unternehmerische Freiheit nutzen – aber nur im Rahmen der gesetzlichen Spielregeln.

„Erfolgreich am Markt – Mit Recht auf Ihrer Seite.“


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In Zeiten digitaler Transformation, aggressiver Werbemaßnahmen und zunehmender Internationalisierung sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen – insbesondere bei Fragen rund um Preisabsprachen, irreführender Werbung oder die Ausnutzung von Marktmacht und unlauteren Geschäftspraktiken.

Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht

Unternehmer haben weitreichende Möglichkeiten, ihre Marktstrategie zu gestalten – von der Produktauswahl bis zum Marktauftritt. Doch diese Freiheit ist durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt, um unfaire Praktiken und Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Fragestellungen rund um das Wettbewerbsrecht:


  • Kartellrechtliche Beratung: Klärung von Marktmacht und Kartellverboten.

  • Lauterkeitsrecht: Schutz vor unlauterem Wettbewerb und Abwehr von Ansprüchen.

  • Ganzheitliche Betreuung: Wir betrachten auch angrenzende Rechtsgebiete, um Ihnen eine umfassende und praxisorientierte Beratung zu bieten.

Ihr Partner für faire Marktbedingungen

Mit unserer spezialisierten Beratung im Wettbewerbsrecht und Lauterkeitsrecht helfen wir Ihnen, rechtssicher zu handeln und sich erfolgreich am Markt zu behaupten. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen – wir setzen uns für Ihre Interessen im Wettbewerbsrecht ein.

WETTBEWERBSRECHT

Zum Wettbewerbsrecht gehört nicht nur das Kartellrecht, sondern auch das Lauterkeitsrecht mit dessen Regeln gegen unlauteren Wettbewerb.

Ziel des Wettbewerbsrechtes ist die Regelung des wirtschaftlichen Wettbewerbes der selbstständig Tätigen. Dabei bestimmt jeder einzelne Unternehmer, wie er am Markt auftritt und was erzeugt wird. Dabei bestehen jedoch Einschränkungen zur Vermeidung von Missbräuchen.

Wir beraten Sie sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Lauterkeitsrecht umfassend und unter Einbeziehung aller anderen einflussnehmenden Rechtsgebiete über den Tellerrand hinaus blickend.