So agieren Versicherungen bei Personenschäden
August 2022
Unser Mandant stürzte von einer drei Meter hohen Leiter. Er litt an einer Verengung der Nervenkanäle, eine sogenannte Stenose. Nach dem Unfall war er weitgehend querschnittgelähmt.
Ein Jahr nach dem Unfall holte die Versicherung ein von ihr bezahltes Gutachten ein. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Beeinträchtigung schon vorher bestand. Unserer Meinung nach ein Witz, denn wie kann ein querschnittgelähmter Mensch drei Meter hoch auf eine Leiter steigen?
Natürlich war unser Mandant damit nicht einverstanden und wandte sich an einen Anwalt, einem Vertragsanwalt der Versicherung. Dieser riet ihm von einem Prozess ab. Wir haben Klage eingereicht.
Im Prozess kam aufgrund der Gutachten heraus, dass der Mandant eine Vorschädigung von 30 Prozent hatte. Er bekommt daher eine Entschädigung auf Basis von 70 Prozent, was eine Summe von 543.000 Euro ausmacht.
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen durch ihre Marktmacht interessengeleitete Gutachter beauftragen. Meist sind die Geschädigten mit den Gutachten nicht einverstanden und wenden sich, auf Anraten der Versicherung, an einen interessegeleiteten Vertragsanwalt der Versicherung. Durch diese Praxis geht der Versicherungsnehmer oft leer aus.
Eine Versicherung zieht die Begutachtung von Geschädigten so lange wie möglich hinaus, da sie dadurch die Liquidität sichert. Darüber hinaus sind die Ablehnungsgründe oft sehr fadenscheinig.
In zahlreichen Fällen konnten wir Versicherungsnehmern schon helfen.






